Im Vereinigten Königreich verpflichtet die Pflichtablieferung Verlage dazu, Kopien all ihrer Veröffentlichungen an bestimmte Pflichtablieferungsbibliotheken abzugeben. Das Hauptziel besteht darin, sicherzustellen, dass diese veröffentlichten Werke auch künftigen Generationen zugänglich bleiben.
In Großbritannien schreibt der Legal Deposit Libraries Act 2003 vor, dass jedes im Land veröffentlichte Buch bei sieben bestimmten Institutionen hinterlegt werden muss. Dazu gehören die British Library, die Nationalbibliotheken von Schottland und Wales, die Bodleian Libraries an der Universität Oxford sowie die Universitäten von Cambridge, Glasgow und Edinburgh. Neben gedruckten Büchern umfasst dieses Gesetz auch deckt E-Publikationen, Karten und Notenblätter.
Erlassen am 6. April 2004 als Ersatz für frühere Gesetze, beschränkt auf gedruckte Bücher allein—das Gesetz von 2003 wurde notwendig, weil immer mehr elektronische Publikationen Erhaltungsmaßnahmen erforderten, unabhängig von Format.
Die Verleger müssen jeder Pflichtexemplarbibliothek eine Kopieren ihrer Publikationen kostenlos. Dies kann durch die physische Übergabe eines Exemplars oder die Übermittlung einer digitalen Datei erfolgen.
Der Zweck der Pflichtablieferung dient zwei Hauptzielen: der Bewahrung veröffentlichter Werke für die Nachwelt und der gleichzeitigen Gewährleistung des öffentlichen Zugriffs.
Die Pflichtablieferung ist für Bücher und das Verlagswesen aus mehreren Gründen von enormer Bedeutung: Sie erleichtert schnelle und effiziente Veröffentlichungsprozesse, ermöglicht eine zeitnahe öffentliche Zugänglichkeit und schützt vor Urheberrecht Verletzung.
